Informationen für die Bestattungsinstitute bezüglich Todesanzeigen beruhend auf einer Mitteilung des Bischöflichen Ordinariats Brixen-Bozen.

Folgende Punkte sollen bei der Textformulierung bei Todesanzeigen berücksichtigt werden:

In Todesanzeigen findet man gelegentlich die Formulierungen „nach Empfang der letzten Ölung“ oder „nach Empfang der Sterbenssakramente“, die seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil nicht mehr eingeengt als Sakrament für die Sterbenden zu sehen sind.
Den Sterbenden wird als Vorbereitung auf den Tod die Kommunion als Wegzehrung gereicht, für die folgende Formulierungen angebracht sind:

  • „vorbereitet durch ein christliches Leben“
  • „im Glück und im Vertrauen auf die Auferstehung“
  • „gestärkt durch die Sakramente der Kirche“
  • „gestärkt/vorbereitet durch die Empfängnis der Eucharistie“
  • „gestärkt/vorbereitet durch die Empfängnis der Wegzehrung“
  • „nach bewusster und gläubiger Vorbereitung“

In den Todesanzeigen sollte der Ausdruck „Auferstehungsgottesdienst“, bzw. „Auferstehungsfeier“ vermieden werden, der weder dem tieferen, weiteren Sinn des Anlasses, noch der tiefen Trauer der Angehörigen und deren Schmerze gerecht wird.
Es werden folgende offene Formulierungen empfohlen:

  • „Eucharistiefeier“
  • „Messefeier“
  • „Gottesdienst“
  • „Bestattungsgottesdienst“
  • „Begräbnisgottesdienst“
  • „Abschiedsgottesdienst“
  • „Trauergottesdienst“
  • „Trauerfeier“

 

Der Hinweis auf den Gottesdienst kann auch folgendermaßen formuliert werden:

  • „Wir begleiten unsere(n) Verstorbene(n) zur Eucharistiefeier/Messefeier in die Pfarrkirche und anschließend zur Bestattung auf den Ortsfriedhof“
  • Die Begräbnismesse für Frau/Herrn NN ist am…“
  • „Wir feiern die Hl. Messe für unsere(n) Verstorbene(n) am….“
  • „Nach/vor der Beisetzung wird die Eucharistie für die/den Verstorbene(n) um … Uhr in … gefeiert“

Bischöfliches Ordinariat Bozen-Brixen

Informationsblatt für die Bestattungsinstitute bezüglich Todesanzeigen


Wir bitten Sie, bei der Erstellung von Todesanzeigen folgende Punkte zu berücksichtigen und auch den Angehörigen der Verstorbenen zu erläutern:

In Todesanzeigen findet man gelegentlich Formulierungen wie „nach Empfang der letzten Ölung“, „nach Empfang des Sterbesakramentes“. Seit der Liturgiereform im Anschluss an das Zweite Vatikanische Konzil sieht die Kirche den sakramentalen Ritus der Ölsalbung nicht eingeengt als Sakrament für Sterbende, sondern – was er von der biblischen Grundlage her ist – als Krankensalbung, d. h. als Sakrament, das ernstlich erkrankten oder durch Alter geschwächten Menschen zur körperlichen Heilung und seelischen Stärkung gespendet wird. Sterbenden wird als Vorbereitung auf den Tod nicht die „Letzte Ölung“ gespendet, sondern die Kommunion als Wegzehrung gereicht. Aus diesem Grunde sollen die oben genannten Formulierungen in Todesanzeigen vermieden werden.

An ihrer Stelle können – wenn Angehörige die christliche Vorbereitung in der Todesanzeige ausdrücken wollen – u. a. folgende Formulierungen verwendet werden:

  •  „vorbereitet durch ein christliches Leben“
  •  „im Glauben und im Vertrauen auf die Auferstehung“
  •  „gestärkt durch die Sakramente der Kirche“
  • „gestärkt/vorbereitet durch den Empfang der Eucharistie“
  • „gestärkt/vorbereitet durch den Empfang der Wegzehrung“
  •  „nach bewusster und gläubiger Vorbereitung“

Vermieden werden sollte in Todesanzeigen auch der Ausdruck „Auferstehungsgottes-dienst“ bzw. „Auferstehungsfeier“ als Bezeichnung für die Messfeier am Begräbnistag. In der Eucharistiefeier am Begräbnistag wird – wie in jeder Messfeier – Leben, Tod, Aufer-stehung und Verherrlichung Christi gefeiert. Allein die Auferstehung zu betonen, greift zu kurz. Auch überspielt der Ausdruck „Auferstehungsgottesdienst“ die Trauer und den Schmerz der Angehörigen. Er wird auch dem österlichen Charakter der Begräbnisliturgie nicht gerecht, der nicht nur den Bezug auf die Auferstehung, sondern auch auf den Tod Christi verlangt. Da auch der Ausdruck „Sterbegottesdienst“ einseitig ist, empfiehlt sich eine theologisch of-fenere Formulierung: „Eucharistiefier“, „Messfeier“, „Gottesdienst“, „Bestattungsgottes-dienst“, „Begräbnisgottesdienst“, „Trauergottesdienst“.

Der Hinweis auf den Gottesdienst kann folgendermaßen formuliert werden:

  • „Wir begleiten unsere(n) Verstorbene(n) zur Eucharistiefeier/Messfeier in die Pfarr-kirche und anschließend zur Bestattung auf den Ortsfriedhof.“
  • „Die Begräbnismesse für Frau/Herrn N. N. ist am …“
  • „Wir feiern die hl. Messe für unsere(n) Verstorbene(n) am …“
  • „Nach/Vor der Beisetzung wird die Eucharistie für die/den Verstorbene(n) um … Uhr in … gefeiert.“

Leitfaden für Todesanzeigen

Häufig vorkommende Fehler bzw. falsche Formulierungen:

Richtig: nach einem Unfall, infolge eines Unfalls (außer: Er ist durch einen Unfall aus unserer Mitte gerissen worden.)

Richtig: Wir nehmen Anteil am Schmerz über den Verlust …

Richtig: Wir nehmen Anteil am Schmerz, den … erlitten hat

Richtig: im Friedhof

Richtig: in den/auf den Friedhof

Richtig: … seit dem Tag, an dem du uns verlassen hast.

Richtig: in unserem Herzen (distributiver Singular)

Richtig: Statt Blumen auf das Grab (an die Urne) zu legen, gedenke man wohltätiger Zwecke. Statt Blumen auf das Grab (an die Urne) zu legen, möge man für … spenden.

Richtig: Blumen und Gedächtnisspenden

kleinschreiben

die Schwäger (Mehrzahl)

Für ein einheitliches Erscheinungsbild der Todesanzeigen:

(wichtig: nur wenn „am“ steht)

... sollte im Gegensatz zur Höflichkeitsform „Sie“ kleingeschrieben werden.

nicht: sowie, und im Namen

nicht: anstatt ...

Weiteres:

(außer bei Geburts-/Sterbedatum): 28. 10. 2010     =     28. Oktober 2010

beim Sterbedatum oder/und bei den Ortschaften vorkommt

wenn runde Uhrzeiten: Nullen weg

10.00 Uhr   =   10 Uhr (mit einem Punkt, nicht mit Doppelpunkt: 10:30 Uhr   =   10.30 Uhr)

Bsp. Huber-Seppl oder Franzn-Moidl

In Namensunterzeile nicht in Anführungszeichen, außer ladinische und solche in Fremdsprache

Anmerkung:
Auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann von diesem Leitfaden auch abgewichen werden, sofern nicht gegen verbindliche Rechtschreibregeln (Duden) verstoßen wird!

Von HW. Michael Horrer

Seit langem hat sich in unserer Partezettel-Kultur ein gewaltiger Fehler eingeschlichen, der mich bereits seit einiger Zeit immer wieder stört und der unbedingt all unseren Bestattern in unseren Südtiroler Bestattungsunternehmen mitgeteilt werden muss:
Verstorbene trauern nicht um ihre verstorbenen Angehörigen. Bitte schreiben Sie in Zukunft keine verstorbenen Angehörigen mit dem Zusatz + auf Ihre Partezettel. Bitte teilen Sie Ihren Kunden, den Trauerfamilien mit, dass Verstorbene nicht um Verstorbene trauern. Unser Glaube sagt uns, dass bereits Verstorbene in der Ewigkeit voll Freude Gott den Herrn schauen. Sie trauern deshalb nicht um ihre verstorbenen Angehörigen, sondern freuen sich mit ihnen, dass auch sie, diese ewige Ruhe und Freude Gottes nach einem langen, oft steinigen und krankerfüllten, irdischen Weg erreicht haben.