Die steuerliche Absetzbarkeit von Bestattungskosten

Beerdigungsspesen für Familienmitglieder sind bis zu einem Gesamtbetrag von € 1.549,37 je Todesfall steuerlich absetzbar.
Dabei ist auch eine Aufteilung zwischen mehreren Angehörigen möglich, jedoch darf der Höchstbetrag der Abschreibung nicht € 1.549,37 überschreiten.

Der Steuerabsetzbetrag beträgt pro Todesfall 19% auf den Höchstbetrag von Euro 1.549,37 €; das heisst eine Steuerersparnis von 294,38 €.


Absetzbar sind die Beerdigungsspesen für:

  • Ehepartner (auch wenn getrennt oder geschieden)
  • Kinder (auch für Adoptivkinder)
  • Nachkommen der eigenen Kinder
  • Elternteile (sowohl biologische als auch Adoptiveltern)
  • Großeltern
  • Schwiegertochter / Schwiegersohn
  • Schwiegereltern
  • Geschwister (auch Halbgeschwister)


Um die Beerdigungsspesen auch wirklich absetzen zu können, muss ein feststellbarer Bezug zwischen Verstorbenern und demjenigen, der die Spesen getragen hat und absetzen möchte, bestehen. Zu den Beerdigungsspesen zählen unter anderem:

  • Sarg
  • Spesen für den Transport des Verstorbenen, wie z.B. zum Friedhof;
  • Spesen für die Todesanzeige;
  • u.a.

 

INFO für 2015

Beerdigungsspesen auch für Nichtverwandte ab sofort steuerlich absetzbar:

Bereits für die Steuerperiode 2015 (Vordruck 730 oder UNICO 2016) können Beerdigungsspesen auch für Nichtverwandte steuerlich in Abzug gebracht werden.

Der Steuerabsetzbetrag beträgt pro Todesfall unverändert 19% auf einen Höchstbetrag von Euro 1.549,37.