Finanzielle Beiträge verschiederer Institutionen bei einem Trauerfall
ACHTUNG: ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR
Die
BILATERALE KÖRPERSCHAFT zahlt einen Beitrag von 750,00 € oder 1.300,00 €.
Die Auszahlung der Beiträge erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Begünstigten mindestens seit sechs Monaten vor dem Datum des Vorfalls, für welchen um einen Beitrag angesucht wird, die Einzahlungen in den obgenannten Fonds ordnungsgemäß getätigt haben.
(Stand Jänner 2009 auf der Homepage der BILATERALEN KÖRPERSCHAFT)
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der BILATERALE KÖRPERSCHAFT
zur Homepage
eingetragen von Christof Gasser am 14.01.2009
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Wenn ein/e
Südtiroler Heimatferne/r im Ausland stirbt, können Angehörige bis zum dritten Verwandtschaftsgrad um teilweise Erstattung der Spesen für die Überführung der Verstorbenen ansuchen.
Weitere Informationen finden Sie in einer Informationsbroschüre des Präsidiums – Amt für Kabinettsangelegenheiten– der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol auf der Seite 29.
(Stand Jänner 2009 auf der Homepage der Provinz Bozen)
Link zum download
Seite 29 der besagten Broschüre wird von uns zum download in .pdf Format bereitgestellt
eingetragen von Christof Gasser am 14.01.2009
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Die
BAUARBEITERKASSE DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN übernimmt, laut dessen Homepage, einen Bestattungskostenbeitrag welcher in Höhe durch das Abkommen festgelegt wird.
(Stand Jänner 2009 auf der Homepage der BAUARBEITERKASSE DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN)
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der
BAUARBEITERKASSE DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN unter >Leistungen und Beihilfe > Leistungen >Absatz A > Punkt 7.
zum direkten Link
eingetragen von Christof Gasser am 14.01.2009
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Die
Südtiroler LANDESBAUARBEITERKASSE übernimmt, laut dessen Homepage, auch einen Bestattungskostenbeitrag.
(Stand Jänner 2009 auf der Homepage der Südtiroler LANDESBAUARBEITERKASSE)
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der
Südtiroler LANDESBAUARBEITERKASSE unter >Regelwerk > Leistungsbeschreibung.
zum direkten Link
eingetragen von Christof Gasser am 14.01.2009