Die steuerliche Absetzbarkeit von Bestattungskosten

Beerdigungsspesen für Familienmitglieder sind bis zu einem Gesamtbetrag von € 1.549,37 je Todesfall steuerlich absetzbar.
Dabei ist auch eine Aufteilung zwischen mehreren Angehörigen möglich, jedoch darf der Höchstbetrag der Abschreibung nicht € 1.549,37 überschreiten.


Absetzbar sind die Beerdigungsspesen für:
- Ehepartner (auch wenn getrennt oder geschieden);
- Kinder (auch für Adoptivkinder);
- Nachkommen der eigenen Kinder;
- Elternteile (sowohl biologische als auch Adoptiveltern);
- Großeltern;
- Schwiegertochter / Schwiegersohn;
- Schwiegereltern;
- Geschwister (auch Halbgeschwister);


Um die Beerdigungsspesen auch wirklich absetzen zu können, muss ein feststellbarer Bezug zwischen Verstorbenern und demjenigen, der die Spesen getragen hat und absetzen möchte, bestehen. Zu den Beerdigungsspesen zählen unter anderem:
- Sarg
- Spesen für den Transport des Verstorbenen, wie z.B. zum Friedhof;
- Spesen für die Todesanzeige;
- u.a.

Stand Jänner 2009
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